Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

  • Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
  • Die Verwendung männlicher Bezeichnungen dient lediglich einer besseren Lesbarkeit und steht stets für die weibliche Form in gleichberechtigter Weise.
  • Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B.) Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail etc.).

Vertragsschluss

  • Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  • Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
  • Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen  nicht berührt.

Vertragspartner und Teilnehmer

  • Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem Verein Volkshochschulen in Dithmarschen als Veranstalter und dem Anmeldenden als Vertragspartner begründet.
  • Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
  • Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einem Bevollmächtigten gegenüber auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

Entgelt

  • Das Entgelt ergibt sich aus der aktuellen Ankündigung der Veranstaltung.
  • Das Entgelt wird am ersten Veranstaltungstag fällig.
  • Auf Antrag kann eine Ermäßigung des Teilnehmerentgelts bei Anmeldung nur durch die VHS-Geschäftsstelle gewährt werden für
  • Sozialhilfeempfänger/innen, Arbeitslose, Schüler/innen, Schwerbehinderte, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, Bundesfreiwilligendienstleistende bis zu 50 %
  • Mehrfachbelegungen (Belegung verschiedenartiger Kurse in einem Semester),
    • für den 2. Kursus von 25 %,
    • für den 3. Kursus von 50 %.
  • Für berufsbildende Maßnahmen und EDV-Kurse wird in der Regel keine Ermäßigung gewährt.

Organisatorische Änderungen

  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
  • Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen kann auch sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt sowie die Dauer einer Veranstaltung ändern.
  • Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Rücktritt und Kündigung durch den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen

  • Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Einheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.
  • Wird das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsbeginn entrichtet, kann der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung eine Vergütung von 5 %, höchstens € 20,00.
  • Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch schlechtes Verhalten,
    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Teilnehmern, Kursleitern oder Beschäftigten des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen,
    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften,
    • Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
    • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann der Veranstalter den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
  • Der Vergütungsanspruch des Veranstalters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

  • Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  • Der Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Dies gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
  • Sie können 3 Werktage vor Kursbeginn von ihrer Kursusanmeldung zurücktreten, wenn kein eingeschränktes Rücktrittsrecht angegeben ist. Andernfalls kann die volle Kursusgebühr eingefordert werden. Maßgebend für die Frist ist der Eingang bei der VHS-Geschäftsstelle. Das Fernbleiben vom Kursus gilt nicht als Abmeldung. Dozenten sind zur Entgegennahme von Rücktrittsmeldungen etc. nicht berechtigt, sondern nur die VHS-Geschäftsstelle!
  • Für alle Veranstaltungen mit der Kennzeichnung „Eingeschränktes Rücktrittsrecht“ ist ein Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung nur möglich, wenn Sie sich bei der VHS-Geschäftsstelle abgemeldet haben:
    • bei Wochenendveranstaltungen 4 Werktage vor Beginn
    • bei Bildungsurlaubsveranstaltungen 10 Werktage vor Beginn.
  • Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
  • Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzugeben.

Schadenersatzansprüche

  • Schadenersatzansprüche gegen den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Dieser Ausschluss gilt dann nicht, wenn der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

Schlussbestimmungen

  • Das Recht, gegen Ansprüche des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Verein Volkshochschulen in Dithmarschen anerkannt worden ist.
  • Ansprüche gegen den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen sind nicht abtretbar.
  • Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatzugehörigkeit dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Verein Volkshochschulen in Dithmarschen ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.
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